Nachdem am vergangenen Freitag, 13. Dezember 2019 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht über den Verbleib des Betriebes staatlich konzessionierter Spielbanken in Hamburg verhandelt wurde, ist heute um 12.00 Uhr das Urteil in diesem Fall verkündet worden.
Zuvor hatte die Gauselmann-AG, Konkurrentin im europaweiten Ausschreibungsverfahren um die Neuauflage der zum Jahresende auslaufenden Konzession, sowohl gegen den Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren als auch gegen die daraufhin getroffene Entscheidung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine einjährige Interimskonzession an die aktuelle Betreiberin zu vergeben, geklagt.
Mit dem heutigen Urteil des Oberlandesgerichts, wurden die Einsprüche der Gauselmann-Gruppe in beiden Fällen zurückgewiesen. Daraus resultierend erhält die Spielbank Hamburg Jahr + Achterfeld GmbH & Co. KG eine Interimskonzession zum Betrieb von staatlich konzessioniertem Glücksspiel über weitere 12 Monate.
„Wir freuen uns, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schlussendlich Gewissheit verschaffen und sie mit dieser positiven Nachricht in die Weihnachtstage schicken zu können“, so Geschäftsführerin Sabine Hobusch.
Im Laufe des kommenden Jahres wird im Rahmen des regulären Vergabeverfahrens über die auf 15 Jahre ausgeschriebene Konzession entschieden und damit der Verbleib der Spielbanken ab 2021 beschlossen.
Quelle: Spielbank Hamburg