Der ISA-Poll vom 01.04.2006 bis 17.04.2006 beschäftigte sich mit dem Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts

Reinhold Schmitt
ISA-GUIDE Chefredakteur (V.i.S.d.P.)
E-Mail: info@isa-guide.de


1544 Leser der ISA-CASINOS nahmen dieses Mal an der Umfrage teil.

Die Antwortmöglichkeiten auf die Frage „Hat das Sportwetten Urteil des BVerfG Ihre Erwartungen erfüllt“ konnten mit fünf Antwortmöglichkeiten beantwortet werden:

Ja (das Urteil erfüllte die Erwartungen)
Nein (es erfüllte die Erwartungen nicht)
Es bietet Möglichkeiten einer Liberalisierung des Sportwettenmarktes
Es sind mehr Fragen offen, als beantwortet
Für den Endverbraucher, dem Spieler, nicht zeitgemäß

Die Antwortmöglichkeiten JA und NEIN lassen dabei offen, was der Leser sich ursprünglich vom Urteil erhofft oder was er erwartet hatte. So kann ein JA schon bedeutet haben, dass „ohnehin nicht mehr zu erwarten war, als das, was letztlich dabei heraus kam“. Zugleich kann der „Klick“ auf das JA aber auch bedeutet haben, dass der Leser mit seiner Antwort einer Monopolstellung mittels dem staatlichen Oddset zugeneigt war. Gleichbedeutend lassen sich für die NEIN-Stimmen ähnliche Interpretationsstrukturen schaffen. Eine Deutung dieser beiden Antworten bleibt daher aus.
Auf die Aussage JA einigten sich 168 der Antwortenden, was 10,9% entspricht, an ein NEIN hielten sich 308, respektive 19,9%

Interessanter sind die letzten drei Antwortgruppen:

244 Leser (15,8 % bzw. ein Sechstel) sind der Ansicht, dass das Sportwettenurteil zwar nicht das Maß der Dinge sei, jedoch dem Gesetzgeber die Möglichkeiten an die Hand gegeben sind, offenere Strukturen zu schaffen.

Dieser Gruppe lässt sich die letzte Gruppe interessensgleich darstellen. Wie die Antwortenden eine Liberalisierungsmöglichkeit sehen, sehen die Leser dieser Gruppe, dass das Urteil sich selbst schon überholt hat, da es nicht mehr zeitgemäß ist.
Die meisten Leser entschieden sich für diese Antwort, 388 bzw. 28,2%.
Zusammen sind es hier also 680 Leser, bzw. mit 44% beinahe die Hälfte der Antworten, die eine Liberalisierung in den Vordergrund stellen oder aber sich zumindest eine zeitgemäße Gesetzgebung erwünschen – also letztlich eine offenere Struktur, als es sie bis dato gab. Dieser Gesamtgruppe dürfte noch ein Großteil der JA-Antworten hinzukommen, die sich diesen Antworten anschließen.

Zuletzt gibt es noch eine Antwortgruppe, die man normalerweise bei Ja/Nein- Fragestellungen der Gruppe „weiß nicht“ zurechnet.
436 von den insgesamt 1544 Antwortenden, bzw. 25,1% oder ein Viertel von Ihnen waren sich darin einig, dass das Urteil eigentlich kein Gelungenes ist, da letztlich nichts Genaues geregelt wurde, bis dass sich Bund und/oder Länder einig über die Gesetzgebung, die durch das Urteil gefordert ist, ist. Bei dieser Gruppe ist also erkannt, dass Abwarten angesagt ist, worauf man aber keinen wirklichen Bedarf hat. Das Warum dazu war jedoch ungefragt.

Was die Umfrage (nicht repräsentativer Natur!) also zeigte, ist die abwartende Haltung der meisten Antwortenden, mit der Hoffnung auf eine gelockerte Gesetzgebung.