Urteil VG Gelsenkirchen: Beitreibung von bereits festgesetztem Zwangsgeld nach Erfüllung einer Unterlassungspflicht nicht mehr zulässig

OVG Niedersachsen: Beitreibung eines Zwangsgeldes nach Einstellung der Tätigkeit unzulässig

Zwangsgeld darf nicht beigetrieben werden, wenn die Untersagungsverfügung derzeit nicht mehr vollzogen werden darf