Bonn/München. Der Glücksspielstaatsvertrag ist voraussichtlich unionsrechtswidrig. Zu diesem Befund kommt Professor Dr. Christian Koenig, Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung in Bonn, in einem Aufsatz für die „Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht“ (ZfGW).