In einem durch die Rechtsanwälte G. Bongers und P. Aidenberger geführten Verfahren hat der 13. Senat des OVG Münster, der für die sog. Internetuntersagungsverfahren zuständig ist, einem Eilantrag einer privatrechtlichen Gesellschaft stattgegeben, der seitens der Bezirksregierung Düsseldorf aufgegeben worden war, es zu unterlassen, selbst oder durch Dritte im Internet für öffentliches Glückspiel (Sportwetten, Casinospiele, Pokerspiele) in NRW zu werben.