Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat mit soeben den Beteiligten bekanntgegebenem Beschluss einem Antrag einer Spielhallenbetreiberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprochen...
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat mit soeben den Beteiligten bekanntgegebenem Beschluss einem Antrag einer Spielhallenbetreiberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprochen...
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat mit soeben den Beteiligten bekanntgegebenem Beschluss einem Antrag einer Spielhallenbetreiberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprochen und den vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle ermöglicht.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Eilverfahren zum Weiterbetrieb einer Spielhalle mit Beschluss vom 12.01.2022 die negative Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg teilweise abgeändert und die betroffene Erlaubnisbehörde verpflichtet den Betrieb der Spielhalle bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahren zu dulden.
Bei dem für das Glücksspielrecht zuständigen 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts sind derzeit rund 130 Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen zum Weiterbetrieb von Spielhallen nach der seit dem 1. Juli 2017 geltenden Rechtslage anhängig.
Die Bezirksämter in Hamburg schicken in diesen Tagen Schreiben an die Spielhallenbetreiber raus, mit denen sie ihnen mitteilen, gegen den Weiterbetrieb der Spielhallen bis zum 31.12.2017 nicht vorzugehen.