Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Halle hat am 14. Juni 2023 in einem Eilrechtsschutzverfahren den Antrag eines Lotterieunternehmens gegen die Untersagung unerlaubten öffentlichen Glücksspiels in Deutschland abgelehnt.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Halle hat am 14. Juni 2023 in einem Eilrechtsschutzverfahren den Antrag eines Lotterieunternehmens gegen die Untersagung unerlaubten öffentlichen Glücksspiels in Deutschland abgelehnt.
In zwei von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs geführten Verwaltungsprozessen für die Tipp24 SE und einen britischen Internet-Lottovermittler hat das Verwaltungsgericht Halle durch Urteile vom 11.11.2010 zentrale Beschränkungen des Glücksspielstaatsvertrags und des sachsen-anhaltischen Glücksspielgesetzes für unionsrechtswidrig und unanwendbar erklärt.
Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG Halle: VG Halle, Beschl. v. 04.05.2006 - Az.: 3 B 56/06 HAL Leitsatz: Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.
Die Antragstellerin veranstaltet Oddset-Wetten. Ihr wurde von behördlicher Seite Mitte Oktober 2004 untersagt, Glücksspiele zu veranstalten, zu halten und Einrichtungen hierzu bereit zu stellen. Außerdem wurde ihr die Werbung untersagt und aufgegeben, ihre gegenständliche Tätigkeit drei Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides einzustellen. Die sofortige Vollziehung dieser Untersagungsverfügung wurde angeordnet. Die Antragstellerin legte Widerspruch gegen diesen Bescheid ein und beantragte beim VG Halle, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherzustellen.