Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschluß vom 29.07.2011 (3 K 1200/11) in einem von der Kanzlei Kuentzle Rechtsanwälte geführten Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage einer Sportwettvermittlerin gegen eine am 01.06.2011 erlassene Untersagungsverfügung angeordnet. Zur Begründung wurde ausgeführt, es könne derzeit nicht davon ausgegangen werden, daß sich die Untersagungsverfügung unabhängig vom Sportwettenmonopol als rechtmäßig erweisen werde.