Durch eine vor dem VG Gera am 20.02.2008 erzielte Einigung mit dem Freistaat Thüringen hat die Sportwetten Gera GmbH sichergestellt, dass sie bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung über die Rechtmäßigkeit ihres bisherigen Wettangebotes keine Einschränkung Ihres Geschäftsbetriebes zu befürchten braucht. Zugleich ließ das Gericht deutlich die Tendenz erkennen, dass auch in der Hauptsache keine Einschränkungen für die Sportwetten Gera zu befürchten seien.