Wie wir berichtet hatten (Sportwettenrecht aktuell Nr. 108), hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschieden, dass die an einen Sportwettenvermittler gezahlte Provision nicht umsatzsteuerbefreit ist (Beschluss vom 14. Mai 2008, verbundene Rechtssachen C-231/07 und C-232/07). Eine Befreiung nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der Sechsten Umsatzsteuerrichtlinie komme nicht in Betracht. Angesichts dieser Auslegung durch den EuGH gab es mehrere Nachfragen zur steuerrechtlichen Lage in Deutschland.
