Das Landgericht Bremen hat in einem von der Sozietät Redeker Sellner Dahs geführten Rechtsstreit mit Urteil vom 10. Mai 2012 (Az: 9 O 476/12) das Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrages für unionsrechtswidrig und unanwendbar erklärt. Es hob hiermit eine einstweilige Verfügung auf, mit der den Verfügungsbeklagten die Vermittlung von Lotto in Bremen verboten worden war.