Das LG Köln hat in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 07.04.2009 - Az.: 33 O 45/09) entschieden, dass Gewinnspiele auch dann verbotene Glücksspiele sind, wenn ihr Einsatz nur 0,50 Cent beträgt. Die Beklagte bot im Internet die Möglichkeit, an einem Spiel mitzumachen, das nach dem Tombola-Prinzip aufgebaut war und bei dem ein Teilnehmer ein Los für 0,50 Cent erwerben konnte, um damit an der Verlosung für Sachpreise teilzunehmen.