Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) hatte zum sommerlichen Meinungsaustausch und zum geselligen Beisammensein nach Berlin eingeladen.
Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) hatte zum sommerlichen Meinungsaustausch und zum geselligen Beisammensein nach Berlin eingeladen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29.06.2017 (Az.: 9 C 7/16) den Berechnungsmaßstab der Wettbürosteuersatzung der Stadt Dortmund verworfen, weil die dort vorgesehene Flächenbesteuerung gegen höherrangiges Recht verstieß.