Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den deutschen Sportwetten-Vorlageverfahren vom 8. September 2010 hat das Verwaltungsgericht Berlin die Europarechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols bestätigt. Das Gericht begründet dies mit dem Fehlen der vom EuGH geforderten konsequenten und konsistenten Ausgestaltung. Es hat daher dem betroffenen Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine unmittelbar vor den EuGH-Urteilen erlassene Untersagungsverfügung des Landes Berlin gewährt (Beschluss vom 6. Oktober 2010, Az. 35 L 354.10).
Auch Landgericht Gießen hält Sportwettenvermittlung an einen innerhalb der EU staatlich konzessionierten Buchmacher während der Übergangszeit für straffrei. Das Landgericht Gießen hat mit Beschluss vom 12.10.2007 einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Gießen vom 29.01.2007 aufgehoben. Darin hatte das Amtsgericht Gießen eine Hausdurchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume eines Sportwettenvermittlers der Firme Tipico angeordnet.