Der Beschwerdeführer ist der Meinung, dass er gegenüber anderen Marktteilnehmern, mit denen er in Wettbewerb steht, im Hinblick auf die EuGH - Entscheidungen
Der Beschwerdeführer ist der Meinung, dass er gegenüber anderen Marktteilnehmern, mit denen er in Wettbewerb steht, im Hinblick auf die EuGH - Entscheidungen
Mit den heutigen durchschnittlichen Erlösen lassen sich Spielhallen nicht mehr kostendeckend be- treiben. Das Gutachten bestätigt, dass nur durch vollständigen Wegfall der Vergnügungssteuer eine durchschnittliche Spielhalle weiter betrieben werden kann.
Ein Glücksspielanbieter reichte am 3. November 2021 Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein. Seiner Ansicht nach führt die steuerliche Ungleichbehandlung zu Wettbewerbsverzerrungen. Obwohl nach den BVerfG-Entscheidungen (1 BvR 1314/12; 1 BvR 1630/12; 1 BvR 1694/13; 1 BvR 1874/13) die Spielbanken in einem Konkurrenzverhältnis (Rn 142) zu den Automatenaufstellbetrieben stehen...