München, 20.3.2008: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in einem durch die Kanzlei Hambach & Hambach geführten Verfahren die Berufung gegen ein abweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zugelassen. Wie in dem bereits vorhergehenden Beschluss vom 12.2.2008 wurde auch in diesem parallelen Verfahren mit Beschluss vom 3.3.2008 (Aktenzeichen: 6 S 1408/07) die Berufung aufgrund erheblicher Zweifel an einer kohärenten Ausgestaltung der Glücksspielpolitik in Deutschland zugelassen.