Das OVG Rheinland-Pfalz hat in zwei von der Kanzlei Kuentzle Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Urteilen vom 15.5.2012 (6 A 11452/11.OVG, 6 A 11455/11.OVG) mit Wirkung für die Zukunft Untersagungsverfügungen aufgehoben, die die Stadt Mainz im Jahre 2007 gegen Vermittler von Sportwetten des maltesischen Wettunternehmens Tipico Co. Ltd. erlassen hatte. Zugleich hat das Gericht festgestellt, daß die Verfügungen bis jetzt rechtswidrig gewesen sind.