Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat ein einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Verfahren nach der mündlichen Verhandlung vom 08. Dezember 2011 (Az. 4 A 250/08) die Rechtswidrigkeit einer Untersagungsverfügung der Stadt Wuppertal gegen einen privaten Sportwettenvermittler festgestellt. Die Besonderheit ist, dass der Kläger nicht EU-Staatsbürger ist.