Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 18.09.2008 – Az.: 1 W 66/08 bestimmte Internetwerbung der niedersächsischen Lottogesellschaft verboten. Im Juli 2008 war auf der Einstiegsseite des Internetangebots der Verfügungsbeklagten folgende Äusserung wahrzunehmen: Sommer in Niedersachsen! Endlich Ferien in Niedersachsen! Die Sonne lacht, das Fernweh ist groß.