Eine englische Unternehmensgruppe bietet in Deutschland ohne behördliche Genehmigung Sportwetten über das Internet an. Der staatliche Monopolanbieter, Lotto Toto Sachsen-Anhalt, wollte dies unterbinden und für die seit dem Jahr 2008 entstandenen Nachteile Schadenersatz. Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Naumburg wies die Klage nunmehr in der Berufungsinstanz ab.