Die achte Jackpotphase des Jahres bei der Lotterie Eurojackpot ist beendet: Je ein Tipper aus Norwegen und Schweden teilen sich den Jackpot und gewinnen jeweils 21,3 Millionen Euro.
Die achte Jackpotphase des Jahres bei der Lotterie Eurojackpot ist beendet: Je ein Tipper aus Norwegen und Schweden teilen sich den Jackpot und gewinnen jeweils 21,3 Millionen Euro.
Der Mega-Jackpot von 120 Millionen Euro ist geknackt: Bei der vierten Ziehung mit der maximalen Gewinnsumme im Topf räumt ein Tipper aus Norwegen den Jackpot ab.
Ein neues Auto? Ein neues Haus? Ja, mit einem Eurojackpot-Gewinn könnte man sich einiges leisten. Dies dachte sich auch der Norweger Yngvar Borgersen (63), der am 3. Mai 2013 rund 13,5 Millionen Euro bei der europäischen Lotterie Eurojackpot gewann. Doch der Neu-Millionär aus dem kleinen norwegischen Örtchen Skien erfüllte sich einen ganz außergewöhnlichen Traum:
Während man durch die Hallen des Rio All-Suite Hotels schlendert, hört man immer wieder, daß Spieler sich Geschichten über die von ihnen gespielten Hände erzählen und sich über bestimmte Hände unterhalten. Bei solchen Geschichten hört man oft etwas stereotype Einschätzungen der Gegenspieler am Tisch. “Der Tisch gefiel mir gut, jede Menge Nits und jede Menge Spieler, welche nach Lehrbuch spielten.
Das Gambelli-Urteil zeigt auch außerhalb der EU Wirkung, worauf wir bereits in der Ausgabe 17 unseres Newsletters „Sportwettenrecht aktuell“ hingewiesen hatten. Parallel zu den Vorschriften im EG-Vertrag sind nämlich auch im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den EFTA-Staaten geschlossen wurde, die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit geregelt.
Das Gambelli-Urteil zeigt auch außerhalb der EU Wirkung. Parallel zu den Vorschriften im EG-Vertrag sind nämlich auch im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den EFTA-Staaten geschlossen wurde, die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit geregelt. Art. 31 des Abkommens garantiert die Niederlassungsfreiheit, Art. 36 die Dienstleistungsfreiheit innerhalb des gesamten Europäischen Wirtschaftsraums.