Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in mehreren aktuellen Hauptsache-Urteilen die Verfassungswidrigkeit und Europarechtswidrigkeit des Glücksspielstaatvertrags festgestellt und damit die schon bisher vertretene Rechtsüberzeugung bestätigt (Urteile vom 6. Juli 2009, Az. VG 35 A 168.08 u.a.). Die von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittler waren damit mit ihren Klagen gegen Untersagungsverfügungen des Landes Berlin (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) erfolgreich.