Mit Urteil vom 6. Oktober 2009 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Spanien wegen der diskriminierenden Besteuerung von Glücksspielen verurteilt (Rechtssache C-153/08). Die Europäische Kommission konnte damit das Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien in dem wesentlichen Punkt erfolgreich abschließen. Die Europäische Kommission hatte in der Klageschrift gegen Spanien eine gegen Europarecht verstoßende diskriminierende Besteuerung geltend gemach