Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 8. September 2010 ausdrücklich die Auffassung vertreten, dass Glücksspielmonopole zur Vermeidung von Risiken, wie etwa der Spielsucht, gerechtfertigt sein können. Entgegen einiger Pressemeldungen wurde das Glücksspielmonopol der Länder nicht „gekippt“. Damit ist auch der Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Januar 2008 weiterhin in Kraft.