Das Bundesverfassungsgericht hatte ich seinem Sportwetten-Urteil vom 28. März 2006 (Az. 1 BvR 1054/01) die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Monopolregelung festgestellt und dem „Gesetzgeber“ (dem Bund bzw. den Ländern) aufgegeben, bis Ende 2007 eine neue gesetzliche Regelung zu verabschieden. Als Alternativen hierfür nannte das Verfassungsgericht entweder die Zulassung privater Veranstalter oder ein strikt an der Eindämmung der Spielsucht und Wettleidenschaft ausgerichtetes Monopol.