Fortuna bleibt den Leipzigern treu: Die Lottoziehung am Mittwoch, dem 14. Februar, bringt erneut einen Sachsenlotto-Millionär in die Stadt.
Fortuna bleibt den Leipzigern treu: Die Lottoziehung am Mittwoch, dem 14. Februar, bringt erneut einen Sachsenlotto-Millionär in die Stadt.
Mit Spiel 77 wird in Sachsen regelmäßig gewonnen: In diesem Jahr gingen bereits zehn Großgewinne in den Freistaat.
Ab in die Ferien: Gleich zweimal erhöhten sächsische Mitspieler ihr „Urlaubsgeld“ um 100.000 Euro.
Mit dem “Möglichmacher des Monats“ hat Sachsenlotto eine Kampagne ins Leben gerufen, durch die jeden Monat eine Initiative oder ein Verein mit 5.000 Euro unterstützt werden kann.
Das Warten auf die Quote hat sich für ihn gelohnt: Der sächsische Gewinner, der am letzten Wochenende „6 Richtige“ hatte, ist damit zum Fast-Millionär geworden. Er hat seinen Gewinn bereits bei Sachsenlotto angemeldet.
Was für ein Start in den Sommer: 1.302.392 Euro gewinnt ein Lottospieler aus dem Landkreis Leipzig. Die Lottoziehung am Mittwoch, dem 16.06.2021, machte mit den Gewinnzahlen 1, 22, 25, 28, 37 und 44 in diesem Jahr den 5. Sachsen zum Millionär.
Berlin, den 04.03.2013. Inmitten der Faschingszeit luden die Bally Wulff Kundencenter in Berlin und Leipzig, sowie das Vertriebsbüro in Dresden ihre Kunden zu den ersten Hausmessen des Jahres innerhalb der Region ein. Damit möchte das Unternehmen ein deutliches Signal für die Zukunft setzen:
eipzig/Essen/Magstadt/Espelkamp. Mit großem Erfolg präsentierte HESS – ein Tochterunternehmen der Gauselmann Gruppe – kürzlich das HESS-Zahlungssystem mit Kassenautomat auf den führenden Messen für den Bibliotheks- sowie den öffentlichen Bereich, dem Deutschen Bibliothekartag in Leipzig und der KOMCOM NRW in Essen – denn HESS ist mit über 380 realisierten Projekten Marktführer für kommunale Zahlungssysteme in Deutschland...
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte mit Urteil vom 6. Oktober 2008 in zwei Verfahren (Az.: 5 A 237/08 und 5 A 265/08) die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Leipzig für unwirksam erklärt und die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 13. Februar 2008 abgeändert. Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Leipzig sieht einen Steuersatz von 7,5 % des Spieleinsatzes vor. Das OVG kam zu dem Ergebnis, dass dieser Besteuerungsmaßstab dem Charakter der Vergnügungssteuer als Aufwandssteuer entgegensteht.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen präzisiert, unter denen die Spielautomatensteuer als Pauschalbetrag nach der Zahl der aufgestellten Geräte (sog. Stückzahlmaßstab) bemessen werden darf.