Das Landgericht Oldenburg (2. Kammer für Handelssachen) hat am 19.04.2011 ohne mündliche Verhandlung Lotto Niedersachsen untersagt, spielgesperrten Personen, die Teilnahme an Sportwetten zu ermöglichen, auch wenn diese LottoCards einer dritten Person vorlegen. Darüber hinaus hat das Landgericht Oldenburg Lotto Niedersachsen untersagt, Personen, die überschuldet oder Hartz IV-Empfänger sind, die Teilnahme an Sportwetten zu ermöglichen.