Landgericht München I bestätigt Unanwendbarkeit des § 284 StGB

Höchststrafe statt Höchstgewinn

Lotto Bayern verstößt auch mit seiner Keno-Werbung gegen den Glücksspielstaatsvertrag

Lotto Bayern verstößt gegen Minderjährigenschutz und gegen Internet-Werbeverbot

Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern erneut wegen Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag verurteilt

Landgericht München I gewährt Strafrechtsentschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen während der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangszeit (29.12.2006 bis 31.12.2007)