Das Geschäftsmodell des „Spielens ohne Risiko“, das mehrere Rechtsanwälte scheinbar hauptberuflich betreiben, bricht zusammen.
Das Geschäftsmodell des „Spielens ohne Risiko“, das mehrere Rechtsanwälte scheinbar hauptberuflich betreiben, bricht zusammen.
Das Landgericht Bonn hat per einstweiliger Verfügung dem nordrhein-westfälischen Glücksspielanbieter WestLotto untersagt, über den beliebten Rubbellos-Adventskalender, der mit Weihnachtsmotiven versehen ist, zu informieren. Zudem ist der Verkauf der Rubbellos-Adventskalender in den WestLotto-Annahmestellen generell verboten worden.
Der schon vor kurzem erwähnte Aufsatz von RA Dr. Bahr. Das LG Bonn (Urt. v. 30.03.2006 - Az.: 14 O 37/06) hatte darüber zu entscheiden, ob der staatliche Sportwetten-Anbieter Oddset ein Gewinnspiel veranstalten darf, bei dem WM-Karten verkauft werden. Voraussetzung war, dass die Teilnehmer vorab bei Oddset mitspielten. Die Antragstellerin sah darin u.a. eine Verletzung des gewinnspielrechtlichen Kopplungsverbots, da hier für die Gewinnspiel-Teilnahme zwingend ein Mitspielen bei Oddset Pflicht war.