Am 13.12.2006 wollen die Ministerpräsidenten der Bundesländer über die Zukunft des deutschen Glücksspiel- und Sportwettenmarktes entscheiden. Eine Neuregelung war erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Sportwettenentscheidung vom März 2006 die bisherige Ausgestaltung des Monopols für verfassungswidrig befand und dem Gesetzgeber zur verfassungskonformen Neuregelung eine Übergangsfrist bis zum 1.01.2008 einräumte.