25.10.2011 (Köln) – In der heutigen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Brandenburg gegen die Land Brandenburg Lotto GmbH wurde erneut der mangelhafte Minderjährigenschutz einer staatlichen Lottogesellschaft festgestellt - Az. 6 U 68/10. Die Lottogesellschaft muss es nach dem Urteil des OLG unterlassen, Lotterieprodukte wie Rubbellose an Minderjährige zu verkaufen bzw. verkaufen zu lassen.
