Win of Ron 125.000 (approx. EUR 40.000)
Win of Ron 125.000 (approx. EUR 40.000)
125.000 Ron (ca. 40.000 Euro) gewonnen
Konnte bereits am 3. März ein Gast aus der Region einen BMW am Autojackpot gewinnen, so gewann am 15. März ein Gast aus Erlangen, der nur unregelmäßig die Spielbank Bad Kissingen besucht, einen VW Passat.
Besser hätte es nicht passen können. Pünktlich zur 100-Tage Bilanz des neuen Casino Esplanade fiel der Auto- Jackpot: Für nur 10 Cent Mindesteinsatz kann jeder im Automatenspiel davon träumen, Deutschlands Strassen im Cockpit eines Porsche Cayman zu erleben. Dieser Traum wurde wahr für einen 36-Jährigen aus dem Norden Hamburgs.
Bad Dürkheim. Einen Tag vor ihrem 69. Geburtstag knackte eine Dame aus Philippsburg den Auto-Jackpot der Spielbank Bad Dürkheim.
Potsdam, 2. März 2007 - Einmal mehr gab es am Donnerstagabend ein strahlendes Gewinnerlächeln in der Spielbank Potsdam. Diesmal gewann ein Gast den Maxi-Jackpot an den Glücksspielautomaten der Ozzy’s Challenge-Anlage. Er freute sich über 40.203,08 Euro.
Brandenburg Jackpot mit über 70.000 Euro gewonnen! Die Freude bei der Potsdamerin war groß und sie lachte über das ganze Gesicht: „Jetzt kann ich was für meine Eigentumswohnung tun. Meine Tochter bekommt natürlich auch was ab. Und heute Abend gehe ich noch lecker etwas essen.
„Geteilte Freude ist doppelte Freude“ dachte sich auch ein Gewinner am Montagabend in der Spielbank Potsdam und gab nach seinem Jackpotgewinn spontan eine Saalrunde aus. Kurz zuvor hatte er den „Maxi-Jackpot“ mit 32.163,60 Euro an einem der Glücksspielautomaten der Ozzy’s Challenge-Anlage gewonnen.
Am gestrigen Mittwoch hat einem Immobilienmakler aus dem Rhein-Main-Gebiet sein Besuch des Wiesbadener Automatenspiels richtig Glück gebracht. Der Geschäftsmann knackte mit nur 4 Euro Einsatz den Kurhaus-JackPot und war mit einem Schlag um 243.650,60 Euro reicher.
Das OVG NRW (Beschl. v. 18.12.2006 - Az.: 4 B 1019/06) hat zu der neuen Bestimmung des § 9 SpielVO lesenswerte Ausführungen gemacht: OVG NRW, Beschl. v. 18.12.2006 - Az.: 4 B 1019/06 - Leitsätze: "1. Das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs. 2 SpielVO ist umfassend zu verstehen und verbietet jede Form der zusätzlichen Gewinnchance oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen, somit insbesondere auch Jackpots. 2. Für das Verbot des § 9 Abs. 2 SpielVO ist es unerheblich, ob eine Vergünstigung durch den Spielhallenbetreiber selber oder einen Dritten geschieht."