Ein in Gibraltar ansässiger und dort staatlich lizensierter Glücksspielanbieter hat vor dem Oberlandesgericht Köln, ger. Az.: 6 U 114/10 (erste Instanz LG Köln; 31 O 504/09) einen Teilerfolg erzielen können. Widerklagend wurde in der zweiten Instanz beantragt, dass der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co KG die Werbung für Glücksspiel im Internet untersagt werde.