Mit den geplanten Änderungen im Hessischen Glücksspielgesetz wird endlich ein Erlaubnisverfahren für Sportwetten von privaten Anbietern möglich, das im Januar 2020 beginnen soll.
Mit den geplanten Änderungen im Hessischen Glücksspielgesetz wird endlich ein Erlaubnisverfahren für Sportwetten von privaten Anbietern möglich, das im Januar 2020 beginnen soll.
Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ist in seiner jetzigen Fassung gescheitert. Das hat Innenminister Peter Beuth heute im Hessischen Landtag bekräftigt. „Punktuelle Änderungen an dem bestehenden Vertragswerk, wie sie einige Länder derzeit favorisieren, werden die Geburtsfehler nicht heilen“, unterstrich der Minister.
Das für die Sportwetten-Konzessionsvergabe zuständige Hessische Ministerium des Innern und für Sport teilt auf seiner Webseite als "aktuellen Hinweis" mit: "In dem formlosen nationalen Interessenbekundungsverfahren, das am 17. Mai 2013 in der HAD unter der Nummer 17/1693 veröffentlicht wurde, ist der Zuschlag am 24. Februar 2014 auf das Angebot der Kanzlei CBH Rechtsanwälte erteilt worden."
Bezüglich des seit August 2012 laufenden Sportwetten-Konzessionierungsverfahren hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden eine Zurücksetzung des Auswahlverfahrens für unzulässig erklärt, aber eine Untätigkeitsklage für zulässig gehalten (Teilurteil vom 19. Dezember 2013, Az. 5 K 1244/12.WI). Das hessische Innenministerium ist nach dieser Entscheidung verpflichtet, über den Erlaubnisanntrag...
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das hessische Innenministerium mit einer nunmehr in der juristischen Datenbank juris veröffentlichten Entscheidung verpflichtet, in dem seit August 2012 laufenden Sportwetten-Konzessionierungsverfahren über den Antrag eines Antragstellers innerhalb von drei Monaten zu entscheiden (Beschluss vom 20. Dezember 2013, Az. 5 L 970/13.WI).