Inzwischen liegen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vor. Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren ist es, die mit Revision angefochtenen Urteile auf ihre Vereinbarkeit mit Bundes-, Verfassungs- und Europarecht zu überprüfen. In allen drei Fällen handelte es sich um Untersagungsverfügungen (vom 3. Mai bzw. 1. Juni 2006) aus der Zeit nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2006 zu Sportwetten in Bayern.