Luzern, 18. März 2010 – Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen tritt in der Schweiz per 1. Mai 2010 in Kraft. m sowohl den Rauchern als auch den Nichtrauchern optimale Bedingungen zu bieten, werden zukünftig im Grand Casino Luzern getrennte Räumlichkeiten angeboten. Jeder Gast sollte die Möglichkeit haben, ungestört dem Spielvergnügen nachgehen zu dürfen, sei dies als Raucher oder Nichtraucher.

