Luzern, 18. März 2010 – Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen tritt in der Schweiz per 1. Mai 2010 in Kraft.
Um sowohl den Rauchern als auch den Nichtrauchern optimale Bedingungen zu bieten, werden zukünftig im Grand Casino Luzern getrennte Räumlichkeiten angeboten. Jeder Gast sollte die Möglichkeit haben, ungestört dem Spielvergnügen nachgehen zu dürfen, sei dies als Raucher oder Nichtraucher. Wolfgang Bliem, CEO der Grand Casino Luzern Gruppe: „Die Nichtraucher werden zukünftig ungestört reines Spielvergnügen erleben und die Raucher weiterhin sich den Genuss einer Zigarette gönnen dürfen – eine Kombination, die früher zu Interessenskonflikten führte und ab 1. Mai 2010 sicher beide Anspruchsgruppen begeistern wird.“
Während des Umbaus schüttet das Grand Casino Luzern insgesamt 80‘000.– am eigens eingeführten Cash Zone Jackpot aus. Seit dem 10. März 2010 können bei diesem Jackpot an allen Spielautomaten 16 Einzeljackpots zu je 5‘000.– Franken (Gesamtgewinnsumme 80‘000.– Franken) gewonnen werden. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde der Cash Zone Jackpot bereits drei Mal ausgeschüttet.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.grandcasinoluzern.ch