Lotterien und Glücksspiele bilden seit jeher eine zuverlässige staatliche Einnahmequelle. Nach st. Rspr. des EuGH ist die Veranstaltung von Glücksspielen aber eine Dienstleistung im Sinn der Grundfreiheiten des Binnenmarkts. Die Verabschiedung der Dienstleistungs-RL hat die geringen Chancen einer Regulierung des Glücksspielsektors auf EU-Ebene deutlich gemacht.