Zitat von Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg: Nach dem Bundesverfassungsgericht in der letzten Woche hat nun auch der VGH Baden-Württemberg die Rechtmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrages eindeutig bestätigt. Für die Befürworter einer grenzenlosen Kommerzialisierung des Glücksspiels ist dieser Beschluss ein schwerer Schlag.