Rien ne va plus? Teil 1

Reinhold Schmitt
ISA-GUIDE Chefredakteur (V.i.S.d.P.)
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Der finale Kampf ums Glücksspielmonopol: Das Jahr 2007 im Rückblick

Es war ein spannendes Jahr für das Glücksspielwesen in Deutschland. Nie zuvor erfuhr das Thema so viel Aufmerksamkeit wie in diesem Jahr. Gegner und Befürworter einer kontrollierten Marktöffnung für Sportwetten buhlten um die Gunst der Politik, um die notwendig gewordene Neuregelung der Sportwetten in Deutschland für sich zu entscheiden.
Kurz vor Jahresende blicken wir zurück auf die letzten zwölf Monate und befragen Vertreter beider Seiten nach ihrer Prognose zum Bestand der deutschen Glücksspielgesetze im kommenden Jahr 2008.

Bereits im Dezember 2006 stand die Entscheidung der Ministerpräsidenten fest: Das staatliche Glücksspielmonopol sollte erhalten bleiben. Einer Ratifizierung des neuen Glücksspielstaatsvertrags sowie der Ausführungsgesetze der Länder bis spätestens Sommer 2007 schien nichts mehr im Wege zu stehen.

Doch die Auseinandersetzungen zwischen Monopolbefürwortern und Gegnern verschärften sich erneut und ein Inkrafttreten der Glücksspielgesetze blieb in manchen Bundesländern bis zur letzten Minute fraglich.

Lange Zeit schien es, als würde Schleswig-Holstein ausscheren und als einziges Bundesland den Glücksspielstaatsvertrag nicht unterzeichnen. Doch im Sommer gab der Ministerpräsident dem Druck seiner Kollegen nach und unterschrieb ebenfalls. Im Frühjahr meldeten sich die finanzpolitischen Sprecher der CDU / CDU Landtags- und Bundestagsfraktionen zu Wort mit der Forderung nach einer Marktöffnung für Sportwetten bei gleichzeitigem Erhalt des Lottomonopols. Die deutliche Kritik der EU-Kommission am deutschen Glücksspielstaatsvertrag nährte im Frühjahr erneut die Hoffnungen der privaten Sportwettanbieter, doch eine entscheidende Kehrtwende in der Politik blieb aus.

2007 war das Jahr der Rechtsgutachten. Rechtsexperten unterschiedlicher Couleur wetteiferten um die schlagkräftigsten Argumente für oder gegen eine Marktöffnung für Sportwetten. Auch die Gerichte hatten alle Hände voll zu tun. Die Urteile zur Frage der Erlaubnis privater Sportwettvermittler erfreuten abwechselnd die unterschiedlichen Protagonisten. Auch die Entscheidung des EuGH in Sachen Placanica nutzten beide Seiten zur Stärkung ihrer Position.

Erste Prognosen über erhebliche Umsatzeinbußen bei den staatlichen Lotteriegesellschaften im Sommer riefen erneut die Monopolkritiker auf den Plan, die eine Marktöffnung aus volkswirtschaftlichen Gründen forderten. Bei Lotto selbst begann man dagegen mit der Umsetzung erster Präventionsmaßnahmen wie der Einführung der Kundenkarte.

Während sich der Breitensport auf der Seite von Lotto für den Erhalt des Monopols einsetzte, kämpfte der Profifußball für eine Marktöffnung für Sportwetten. „Kaiser“ Franz Beckenbauer persönlich forderte eine Freigabe der Sportwetten, damit Deutschland auch im Profi-Fußball weiter in der Champions-League mitspielen kann.

Wenige Tage vor Weihnachten ist nun vorerst Ruhe eingekehrt in die Debatte. Die Landesglücksspielgesetze sind in allen Landtagen ratifiziert und die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist für eine Neuregelung des Wettmarktes damit formal eingehalten.

Bevor sich die Protagonisten in den wohlverdienten Weihnachtsurlaub verabschieden, haben wir sie im Interview befragt und um einen kurzen Ausblick auf das Jahr 2008 gebeten.

Die staatlichen Lotteriegesellschaften

Der Kampf um das Glücksspiel – wie geht es weiter in 2008?

Interview mit Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks

ISA-CASINOS, Chefredakteur Reinhold Schmitt: Herr Dr. Repnik, werden wir 2008 noch einmal einen Super-Jackpot von über 40 Millionen Euro erlebendürfen?

Dr. Friedhelm Repnik: Das hängt natürlich sehr vom Zufall ab, aber die theoretische Möglichkeit besteht durchaus. Lassen wir uns überraschen.

ISA-CASINOS: Vor genau einem Jahr – im Dezember 2006 – hatten sich die Ministerpräsidenten bereits auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag verständigt und der Weg schien frei für eine schnelle Ratifizierung. In den meisten Bundesländern wurden die Gesetze erst in der letzten Plenumssitzung 2007 verabschiedet. Hätten Sie zu Beginn dieses Jahres mit einem so zähen Entscheidungsprozess gerechnet? Wie haben Sie ganz persönlich die Auseinandersetzungen um das Glücksspielmonopol in 2007 wahrgenommen?

Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer <br>der Staatlichen Toto-Lotto GmbH<br> Baden-Württemberg Dr. Friedhelm Repnik: Angesichts des knappen Zeitplanes, den das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hatte, kam diese Entwicklung nicht überraschend. Ich habe den Entscheidungsprozess im Übrigen keineswegs als „zäh“ empfunden, denn immerhin haben alle 16 Länder den Staatsvertrag mit sehr deutlichen Mehrheiten ratifiziert. Die Debatte hat gezeigt, dass es zum Staatsvertrags-Modell keine Alternative gibt, die effektiven Spielerschutz sicherstellt und gleichzeitig als erfreulichen Nebeneffekt Mittel in Milliardenhöhe für das Gemeinwohl möglich macht. Auch die Bevölkerung steht hinter dem Modell, wie eine Forsa-Umfrage erst kürzlich eindeutig bestätigt hat: Mehr als drei Viertel der Bürger sind für ein begrenztes Glücksspielangebot unter staatlicher Kontrolle. Nur jeder Zehnte wünscht sich eine Ausweitung des Glücksspielangebots in einem kommerzialisierten Markt.

ISA-CASINOS: Es gibt Stimmen, die mit einem vorzeitigen Ende des staatlichen Glücksspielmonopols rechnen. Worauf gründen Sie Ihre Position, dass der Glücksspielstaatsvertrag bis 2012 Bestand haben wird?

Dr. Friedhelm Repnik: Die kommerzielle Glücksspielindustrie wird gerichtlich gegen den Staatsvertrag vorgehen, damit rechnen wir. Denn die kommerziellen Anbieter erhoffen sich Umsatzzuwächse in Milliardenhöhe, da sie Deutschland als „Glücksspiel-Entwicklungsland“ ansehen – mit einem gigantischen Wachstumspotenzial. Jedoch wollen weder die Politik noch die Bürger, dass es zu solch einer massiven Ausweitung des Glücksspiels in Deutschland kommt. Und die höchsten Gerichte – das Bundesverfassungsgericht, der Europäische Gerichtshof und der EFTA-Gerichtshof – haben in ihrer laufenden Rechtsprechung klar gesagt, dass Glücksspielmonopole zulässig sind. Entscheidend für die juristische Beurteilung ist, ob schützenswerte Ziele wie der Spielerschutz und insbesondere die Eindämmung der Spielsucht im Vordergrund stehen, und dies ist beim Glücksspielstaatsvertrag eindeutig der Fall. Die Politik hat sich bei diesem Gesetz strikt an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 gehalten. Damit wird der Staatsvertrag Bestand haben.

ISA-CASINOS: Die Verwaltungsgerichte Gießen, Köln und Stuttgart haben in diesem Jahr den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Wann rechnen Sie mit einer Antwort aus Luxemburg und welche Konsequenzen für das deutsche Glücksspielwesen erwarten Sie?

Dr. Friedhelm Repnik: Ein Termin für diese Entscheidung steht noch nicht fest. Die genannten Verwaltungsgerichte vertreten in meinen Augen eine Rechtsauffassung, die von nahezu allen Oberverwaltungsgerichten nicht geteilt wird. Weiterhin ist nicht zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof seine grundsätzliche Rechtsprechung ändern wird. Er hat, seit er sich mit dem Glücksspielrecht der EU-Mitgliedsstaaten beschäftigt, ausnahmslos entschieden, dass Glücksspielmonopole zulässig sind und dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, wie sie diesen Bereich regeln wollen. Daher sehe ich dieser Entscheidung mit Zuversicht entgegen.

ISA-CASINOS: Die jeweiligen Ländergesetze sehen vor, die Zahl der Lottoannahmenstellen zu reduzieren. Welche daraus resultierenden Einnahmenrückgänge erwartet der Deutsche Lotto-Toto-Block im kommenden Jahr?

Dr. Friedhelm Repnik: Die Regelungen der Länder sehen hier unterschiedlich aus. Klar ist, dass laut Staatsvertrag die Zahl der Annahmestellen zu begrenzen ist. Diese Vorgabe der Politik setzen wir um. Die Spieleinsatzentwicklung hängt von zahlreichen Faktoren ab, vor allem von der Jackpotentwicklung beim Lotto. Insofern ist eine Prognose der zukünftigen Einnahmen fast genau so schwierig wie die Vorhersage der „Sechs Richtigen“ bei der nächsten Lottoziehung. Wir sind insgesamt aber zuversichtlich, dass sich die Spieleinsatzentwicklung in den kommenden Jahren etwa auf dem heutigen Niveau stabilisieren wird. Die in den Medien teilweise kolportierten Prognosen halte ich für reine Kaffeesatzleserei.

ISA-CASINOS: Die konsequente Ausrichtung des Staatsmonopols an der Spielsuchtbekämpfung ist eine zentrale Bedingung, die das Bundesverfassungsgericht an die Länder gestellt hat. Mit welchen neuen Maßnahmen werden sie die Lotto-Spieler 2008 konfrontieren?

Dr. Friedhelm Repnik: Für die Lotto-Spieler wird sich zum Jahreswechsel nicht viel ändern, auch weil die staatlichen Lottogesellschaften ihr Angebot, ihren Vertrieb und ihre Werbung schon heute an den Vorgaben des Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2008 ausgerichtet haben. Wir haben damit sofort nach dem Urteil begonnen, ganz im Gegensatz z.B. zu den kommerziellen Sportwettenanbietern, die sich in keinster Weise von dem Urteil angesprochen fühlten und eine massive Werbekampagne zur Weltmeisterschaft gefahren haben. Die Werbung wird – wie im Staatsvertrag vorgegeben – einen rein informativen Charakter haben. Zudem wird auf den Spielscheinen sowie in der Werbung auf die Gefahren der Spielsucht sowie auf entsprechende Hilfsangebote hingewiesen. Für die Sportwetten und die tägliche Lotterie KENO gilt ab 1. Januar die Kundenkartenpflicht. Spieler können sich dann selbst sperren lassen bzw. von den Lotteriegesellschaften gesperrt werden. Ferner werden wir unsere Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und den regionalen Hilfseinrichtungen fortsetzen. Den größten Beitrag für die Suchtbekämpfung liefert das Staatsvertrags-Modell selbst. Denn dessen Kern besteht darin, dass es ein ausschließliches staatliches Angebot gibt – und eben keinen geöffneten Markt, in dem eine Vielzahl von Anbietern um die Spieler kämpfen müsste. Ausgeschlossen wird damit ein anheizender Wettbewerb um die Spieler, der die Spielsuchtproblematik massiv verschärften würde. Dass mehr Anbieter immer auch mehr Spielsuchtprobleme bedeuten, bestätigen im Übrigen die Suchtexperten. Darum haben diese sich auch klar für das Staatsvertrags-Modell ausgesprochen.

Lesen sie morgen im zweiten Teil:

Teil 2: Die Privaten
Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU)
Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands
Jörg Wacker, Geschäftsführer Bwin Deutschland