Gestern am späten Abend erreichten uns frohe Nachrichten aus dem Saarland, die wir Ihnen natürlich sofort weitergeben möchten.
Gestern am späten Abend erreichten uns frohe Nachrichten aus dem Saarland, die wir Ihnen natürlich sofort weitergeben möchten.
Wie uns RA Tim Hilbert, Justiziar des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg e.V., mitgeteilt hat, haben vereinzelt Aufsteller gegen den Abbau des dritten Geldspielgerätes Rechtsmittel eingelegt...
Gem. § 3 Abs. 1 der Spielverordnung, dürfen ab dem 10. November 2019, höchstens nur noch 2 Geldspielgeräte in der Gastronomie aufgestellt werden.
In Deutschland gelten nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 326.000 Menschen als problematische und 180.000 Menschen als pathologisch Glücksspielende.