Lockerungen im Saarland

Gestern am späten Abend erreichten uns frohe Nachrichten aus dem Saarland, die wir Ihnen natürlich sofort weitergeben möchten. Denn dort wurde eine Neufassung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie veröffentlicht.

Nach dieser dürfen ab dem 04.05. Rastanlagen an Bundesautobahnen und gastronomische Betriebe an Autohöfen wieder öffnen. Gastronomiebetriebe allerdings leider noch nicht!

Spielhallen sind von der Schließung wiederum ausgenommen und dürfen ebenfalls öffnen. Natürlich müssen Hygienevorgaben eingehalten werden.

Über den Link gelangen Sie auf die Seite der Saarländischen Landesregierung mit dem Text der Verordnung. In § 7 stehen die Regelungen zu Schließungen und Beschränkungen beim Betrieb.

https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-05-02.html

Wir freuen uns mit unseren Kollegen im Saarland.

Es ist ein erster Silberstreif am Horizont und wir hoffen und arbeiten daran, dass weitere Lockerungen folgen werden.

Bleiben Sie gesund!