München - Die EU-Kommission hat sich gestern mit einer ausführlichen Stellungnahme zum Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geäußert, den die Bundesländer im April 2011 bei der EU-Kommission notifiziert haben. Bei der Notifizierung handelt es sich um ein Transparenz- bzw. Informationsverfahren, das bei neuen Gesetzen standardmäßig durchgeführt wird. Es ist kein Genehmigungsverfahren, um Gesetze wie z. B. einen Staatsvertrag zu genehmigen.