Innerhalb weniger Monate haben gleich zwei Oberlandesgerichte wichtige Entscheidungen zu der Frage getroffen, ob Gastwirte neben der Aufstellung von (genehmigten) Geldspielgeräten auch Sportwetten anbieten können und dürfen.
Innerhalb weniger Monate haben gleich zwei Oberlandesgerichte wichtige Entscheidungen zu der Frage getroffen, ob Gastwirte neben der Aufstellung von (genehmigten) Geldspielgeräten auch Sportwetten anbieten können und dürfen.
Das Bundesverwaltungsgericht geht in seinen Entscheidungen vom 26. Oktober 2017 (8 C 18/16 und 8 C 14/16) von einer besonderen Gefährlichkeit des Glücksspiels über das Internet aus: Der Gesetzgeber hätte 2012 das Online-Verbot von Casinospielen beibehalten.