Das VG Halle urteilt: Die Internetvermittlung von Lotterien wie "6 aus 49" bedarf keiner Erlaubnis. Erfahren Sie die Hintergründe des Urteils.
Das VG Halle urteilt: Die Internetvermittlung von Lotterien wie "6 aus 49" bedarf keiner Erlaubnis. Erfahren Sie die Hintergründe des Urteils.
Generalanwalt Yves Bot legt in seinen Schlussanträgen dar, dass in Deutschland eine Gemeinschaftsrechtswidrigkeit bestehender Sportwettmonopole nicht übergangsweise weiter angewendet werden darf, auch wenn nationale Regelungen dies bisher vorsahen. Damit stärkt er die Rechte privater Sportwettenvermittler und betont den Vorrang des EU-Rechts gegenüber nationalem Glücksspielrecht.
Das Verwaltungsgericht Berlin erklärt zentrale Beschränkungen des Glücksspielstaatsvertrags zur gewerblichen Lottovermittlung für unanwendbar.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe kippt das Sportwettenmonopol: Mit Urteil vom 15. September 2008 erklärt es das derzeitige System in Baden-Württemberg für inkonform mit der EU-Dienstleistungsfreiheit – ein Signal für private Anbieter.
Das Verwaltungsgericht Freiburg bekräftigt: Das Sportwettmonopol in Baden-Württemberg verstößt auch nach dem Glücksspielstaatsvertrag gegen EU-Recht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in dem am 13. März 2006 verkündeten Unibet-Urteil noch einmal die Bedeutung des effektiven Rechtsschutzes gegen europarechtswidrige nationale Maßnahmen hervorgehoben. Der EuGH beantwortete damit von dem schwedischen Höchstgericht (Högsta domstolen) vorgelegte Fragen (Rechtssache C-432/05, Unibet (London) Ltd und Unibet (International) Ltd gegen Justitiekanslern). In dem den britischen Buchmacher Unibet betreffenden Verfahren ging es um die Frage der Rechtsschutzmöglichkeit bezüglich einer gegen die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG) verstoßenden nationalen Vorschrift.