Die GGL hat Anfang März erstmals ein empfindliches Bußgeld gegen einen erlaubten Glücksspielanbieter verhängt, der sich nicht an die Werbebestimmungen der Erlaubnis hielt.
Die GGL hat Anfang März erstmals ein empfindliches Bußgeld gegen einen erlaubten Glücksspielanbieter verhängt, der sich nicht an die Werbebestimmungen der Erlaubnis hielt.
In einem durch Rechtsanwalt Guido Bongers vertretenen Bußgeldverfahren hat das Amtsgericht Herne mit Beschluss vom 26.03.2009 (Az: 21 OWi-62 Js 903/08-310/08) ein Bußgeldverfahren gegen eine Geschäftsführerin eines Sportwettvermittlungsunternehmens eingestellt, die Kosten der Staatskasse auferlegt und auch die notwendigen Auslagen der Betroffenen der Staatskasse aufgebürdet. Insbesondere durch die letztgenannte Kostenentscheidung wird seitens des Gerichts zum Ausdruck gebracht...
Die landesrechtlichen Bußgeldtatbestände des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag für das Land NRW sind verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis gelangt ein Rechtsgutachten der Universität Heidelberg. Unabhängig von der Frage, ob die neue Rechtslage den Maßgaben des Bundesverfassungsgericht vom 28.03.2008 entspricht oder nicht, kommt Herr Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Lehrstuhl für Straf und Strafprozessrecht von der Universität Heidelberg zu dem Ergebnis, dass der Landesgesetzgeber derartige Bußgeldnormen nicht erlassen durfte...