Die Kanzlei-Infos v. 06.02.2006 hatten darüber berichtet, dass der Bundesrat vor kurzem den Entwurf eines Spieleinsatzsteuer-Gesetzes vorgelegt hat. Am vergangenen Freitag hat nun der Bundesrat eine überarbeitete Fassung beschlossen. In dieser neuen Version gibt es nunmehr einen wichtigen Zusatz, nachdem in der Vergangenheit der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht klar war. Z.T. war der Entwurf so interpretiert worden, dass jedes Gewinnspiel, also z.B. auch die TV-Gewinnspiele mit Mehrwertdiensten a la 9 Live, unter die Steuerpflicht fallen würden.