In einem durch die Rechtsanwaltskanzlei Bongers geführten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg ist das RP Karlsruhe mit Urteil vom 20.10.2009 – 3 K 838/08 – verurteilt worden, der hier vertretenen Klägerin - einer Buchmacherin für Pferdewetten – die zuvor abgelehnte und begehrte Buchmachererlaubnis für eine Wettannahmestelle in Baden-Württemberg zu erteilen. Der Ablehnungsbescheid der Behörde wurde durch das Gericht gleichzeitig aufgehoben.