Mit Urteil vom 23.05.2019 (Az. 3 U 88/17) hat das Oberlandesgericht Hamburg eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2017 bestätigt, wonach es keinen Wettbewerbsverstoß darstellt, in einer Sportsbar (Gaststätte)...
Mit Urteil vom 23.05.2019 (Az. 3 U 88/17) hat das Oberlandesgericht Hamburg eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2017 bestätigt, wonach es keinen Wettbewerbsverstoß darstellt, in einer Sportsbar (Gaststätte)...
Berlin, 22.03.2012 Auf der Sitzung der Vorstände der Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft am 1. März 2012 haben sich die Verbände unter anderem nachdrücklich für die Gastronomieaufstellung ausgesprochen. Auf dieser Grundlage nahm am 19. März 2012 die verbandsübergreifende „Initiativgruppe Gastronomie der Deutschen Automatenwirtschaft“ ihre Arbeit auf.
In der Rechtssache Leo-Libera GmbH gegen das Finanzamt Buchholz in der Nordheide, Rechtssache C-58/09, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute das Urteil verkündet. Die Erste Kammer des EuGH kam zu dem Ergebnis, dass das geltende deutsche Umsatzsteuerrecht für Umsätze von gewerblichen Geldspielgeräten und Spielbanken nicht gegen europäisches Recht verstößt. Damit ist das Gericht den Schlussanträgen des Generalanwalts Yves Bot vom 11. März 2010 gefolgt.
Der Bayerische Städtetag unter Leitung des Regensburger Oberbürgermeisters Hans Schaidinger (CSU) unterstützt Innenminister Joachim Herrmann bei dessen Ideen-Vorstoß, eine Sonder-Besteuerung der Umsätze von Spielhallen in Bayern einzuführen. Die Befürworter dieser kommunalen Sondereinnahmen schrecken dabei nicht vor „beleidigendem und irreführendem Wortgebrauch“ zurück.
Das Finanzgericht Hamburg hat am 27.04.2010 die Klagen von vier Automatenaufstellunternehmern gegen die Hamburger Spielvergnügungsteuer (Einsatzsteuer) abgewiesen, das teilte der Hamburger Automatenverband e.V. (HAV) mit. Dem Urteil war eine sechsstündige Verhandlung und die Anhörung von Prof. Dr. Richter (PTB) als sachverständigem Zeugen vorausgegangen.
Berlin. Der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) stellte am 22.03.2010 gemeinsam mit dem Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) und 11 weiteren Verbänden und Institutionen im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin die Publikation „Rechtsverstöße im Internet – Bedrohung für Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft“ vor.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Urteil vom 13.01.2010, Az. 5 A 1794/09, erneut bestätigt, dass die elektronisch gezählte Bruttokasse den mit der Spielapparatesteuer besteuerten Aufwand des Spielers weitgehend wirklichkeitsgerecht erfasst. Eventuelle Ungenauigkeiten, die sich bei einem einzeln betrachteten Spiel erheblich auswirken können, gleichen sich durch die Gesamtheit der Spiele innerhalb des Bemessungszeitraumes weitgehend aus.
Im Auftrag der Spitzenverbände der Unterhaltungsautomatenwirtschaft, VDAI, DAGV, BA und FORUM, hat das FfH-Institut für Markt- und Wirtschaftsforschung GmbH, Berlin, während der Internationalen Fachmesse Unterhaltungs- und Warenautomaten (IMA) 2010 auf dem Verbändegemeinschaftsstand eine Befragung bei Automatenaufstellunternehmern durchgeführt. Die Fragen wurden von insgesamt 105 Unternehmern wie folgt beantwortet:
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2008, Az.: XI R 79/07, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MWStSystRL) vereinbar ist, dass nach deutschem Recht nur bestimmte (Renn-)Wetten und Lotterien von der Umsatzsteuer befreit und sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind.
Auf der traditionellen Präsidiumssitzung des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) am 18. Januar 2010 vor der IMA in Düsseldorf wurden unter anderem die Ausbildungspaten der BA-Mitgliedsverbände berufen. Die Ausbildungspaten sollen für Aufstellunternehmer als erste Ansprechpartner zur Verfügung stehen und diese zur Schaffung von Ausbildungsplätzen motivieren.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Beschluss vom 13.03.2009, Az.: 7 LA 54/07, ein Urteil des VG Hannover vom 26.01.2007, Az.: 11 A 3724/05, bestätigt und klargestellt, dass eine dauerhafte Nichtnutzung von Teilen der weiterhin zugänglichen Grundflächen einer Spielhalle nicht zum Erlöschen der Spielhallenerlaubnis führt. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 29. Mai 2008, Az. V R 7/06 (veröffentlicht am 3. September 2008) entschieden, dass die an Unterhaltungsgeräten mit „Tokenspiel“ erzielten Umsätze weder nach § 4 Nr. 9 Buchstabe b UStG (1999) noch nach Artikel 13 Teil B Buchstabe f der Richtlinie 77/388/EWG (umsatz-)steuerfrei sind. Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass Tokenspiele kein „Glücksspiel mit Geldeinsatz“ im Sinne dieser Vorschrift darstellen.