Der Beschwerdeführer ist der Meinung, dass er gegenüber anderen Marktteilnehmern, mit denen er in Wettbewerb steht, im Hinblick auf die EuGH - Entscheidungen
Der Beschwerdeführer ist der Meinung, dass er gegenüber anderen Marktteilnehmern, mit denen er in Wettbewerb steht, im Hinblick auf die EuGH - Entscheidungen
Mit Beschluss vom 27. Dezember 2021 (Az. 5 V 2705/21 U) hat der 5. Senat des Finanzgerichts Münster wegen der bestehenden Umsatzsteuerfreiheit für Online-Glücksspiele im Hinblick auf den europarechtlichen Neutralitätsgrundsatz Zweifel...
Die teure Pflicht, auf Einnahmen aus der Aufstellung von Geldspielgeräten Mehrwertsteuer zu zahlen, die sie gar nicht vereinnahmt haben und auch nicht vereinnahmen könnten, ärgert Automatenaufsteller seit Jahren.
Der Spielhallenbetreiber, der den Streit um die Mehrwertsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielgeräten beim Bundesfinanzhof im Verfahren XI R 13/18 zu Unrecht verloren hatte, verklagt den Bund wegen der qualifizierten Verletzung des Unionsrechts durch den Bundesfinanzhof auf Schadensersatz.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann.
Das Finanzgericht Kassel hat mit Urteil vom 22. Februar 2018 zwar die Klage eines Automatenaufstellers abgewiesen, aber gleichzeitig die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Wieder einmal schlagen die Wellen hoch. Die Frage, ob die Umsätze aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit der Umsatzsteuerpflicht unterliegen...
Die Rechtsanwaltskanzlei Lamadé in Neckargemünd/Heidelberg bietet in Kooperation mit dem AGJ Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V. hochqualifizierte Sozialschulungen an. Diese können individuell vereinbart werden oder finden zu festen Terminen in Neckargemünd/Heidelberg statt. Daneben bieten...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 29. Mai 2008, Az. V R 7/06 (veröffentlicht am 3. September 2008) entschieden, dass die an Unterhaltungsgeräten mit „Tokenspiel“ erzielten Umsätze weder nach § 4 Nr. 9 Buchstabe b UStG (1999) noch nach Artikel 13 Teil B Buchstabe f der Richtlinie 77/388/EWG (umsatz-)steuerfrei sind. Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass Tokenspiele kein „Glücksspiel mit Geldeinsatz“ im Sinne dieser Vorschrift darstellen.